Unterlegkeile für Anhänger und Kfz
Nach
§41 STVZO benötigen Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht und
Kraftfahrzeuge über 4000kg zulässiges Gesamtgewicht 2 Unterlegkeile.
Die Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam
sein. Sie müssen in oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen
angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen.
Die
Wirksamkeit der Unterlegkeile nach §41 STVZO ist vom Fahrzeughersteller
zu prüfen (18% bergauf und bergab bei Leergewicht und zulässigem
Gesamtgewicht) Die Unterlegkeile müssen der DIN 76051 Ausgabe 11/92
entsprechen.
Die DIN 76051 wird in der Regel in allen Ländern
Europas anerkannt. Länderspezifische Vorschriften müssen jedoch beachtet
werden.